Informationen rund um die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl

Alle Informationen zur Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2025

Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl (vom 8. April bis 8. Mai 2025)

Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Bürgerbüro eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf dem Antrag zwingend erforderlich ist.

Alternativ bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier an.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Die Briefwahlunterlagen werden ab KW 17 mit der Post zugesandt oder ausgetragen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)sinzheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Tel.Nr. 07221/806-0 oder buergerbuero(@)sinzheim.de gerne weiter.

Wir weisen darauf hin, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post AG einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie vom Briefwahlrecht Gebrauch machen wollen, bitten wir zu bedenken, den Briefwahlantrag rechtzeitig einzureichen.

Bei dringenden Briefwahlanträgen haben Sie die Möglichkeit, diese direkt im Bürgerbüro abzugeben und die Briefwahlunterlagen am gleichen, spätestens am nächsten Tag zu erhalten.

Wie bereits bei der Bundestagswahl im Februar 2025 wird das Wahllokal im Ortsteil Leiberstung auch bei anstehenden Bürgermeisterwahl in der Grundschule Leiberstung, Merkurstr. 11 eingerichtet. Wir bitten daher alle Leiberstunger Bürgerinnen und Bürger, sich für ihren Wahlgang in die Grundschule zu begeben. Auch bei künftigen Wahlen befindet sich das Wahllokal in der Grundschule Leiberstung.

Leider können nicht alle unserer Wahlräume so eingerichtet werden, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Sofern Ihr Wahllokal entsprechend eingerichtet werden kann, finden Sie den Hinweis "rollstuhlgerecht" auf der Wahlbenachrichtigung.

Wähler mit (weiteren) Mobilitätseinschränkungen haben daher die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, um mit diesem ihr Wahlrecht persönlich in einem barrierearmen Wahlraum auszuüben.

Hierfür bietet sich der Wahlraum im Trausaal des Erdgeschosses des Rathauses an. Dieser ist ohne Türen öffnen zu müssen ebenerdig erreichbar und somit optimal für alle Rollstuhlfahrer und sonstigen bewegungseingeschränkten Personen.

Hierzu müssen die Betroffenen lediglich einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Mit diesem Wahlschein können Sie dann in einem beliebigen Wahlraum ohne Voranmeldung mit Vorlage eines Ausweisdokuments wählen.

Das Vorgehen zur Beantragung eines Wahlscheines entspricht dem oben beschriebenen Ablauf für Briefwahlunterlagen.

Am Dienstag, 15. April 2025, um 18.00 Uhr findet im Rathaus Sinzheim, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim, Bürgersaal, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung
1. Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 11. Mai 2025 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

2. Feststellung der Reihenfolge der zugelassenen Bewerber/innen

Bürgermeisterwahl 2025
Einladung zur öffentlichen Bewerbervorstellung

Zur öffentlichen Vorstellung des zur Bürgermeisterwahl 2025 zugelassenen Bewerbers am

Dienstag, den 29. April 2025 um 19 Uhr
in der Fremersberghalle Sinzheim, Müllhofener Str. 16

lade ich alle Interessierten recht herzlich ein. Die Veranstaltung endet spätestens um 20 Uhr.

Freundlich Grüße

Roman Huck
1. Bürgermeister-Stellvertreter

Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Bürgermeisterwahl: Wichtige Informationen zur geordneten Wahlplakatierung in Sinzheim

Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den Kandidatinnen und Kandidaten.

In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:

Die Kandidatinnen und Kandidaten bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 2 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) groß. Sie werden in sechs Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Kandidatin und jedem Kandidaten pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.

Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:

Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)

Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)

Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Kandidatinnen und Kandidaten Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.

Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält für die Bürgermeisterwahl jeweils eines der sechs Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.

Die Plakate dürfen frühestens am 30. März 2025 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).

Anmeldung der Wahlplakatierung

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, sollen sich beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden. Allen Bewerbern ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bzw. des Plakatierungs-antrags eine Plakatierung möglich, wie es der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert.

Für Plakatierungsanträge, die bis zum 24. März 2025 bei der Gemeinde eingehen, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl.

Da ab dem 30. März 2025 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.

Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Plakatierungsantrag erst nach dem 24. März 2025 bei der Gemeinde einreichen, können selbstverständlich auch gemäß den o.g. Regeln auf den gemeindlichen Plakatständern plakatieren. Die Vergabe der Reihenfolge der Plakatplätze richtet sich dann aber nach dem Eingang des Antrages (Windhundprinzip) und nicht nach dem letzten Wahlergebnis.

Standorte der Wahlplakatständer

An folgenden Plätzen wird je eine kleine Plakatwand aufgestellt:

Hauptort

1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang

2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang

3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark

4) Gegenüber Marktplatz neben einer Grünfläche zwischen Grundschule und Pfarrzentrum in der Dr.-Josef-Fischer-Straße

5) Eisenbahnstraße – an der Unterführung

6) Müllhofener Straße – Schulzentrum

Ortsteile

7) Kartung: am Kreisverkehr

8) Kartung: Kreuzung Kartunger Straße / Litzlunger Straße

9) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße

10) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5

11) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80

12) Ebenung: Trafostation

13) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück

14) Winden: westlicher Ortseingang

15) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung

Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.

Informationen zur Wahlplakatierung (Stand 19.03.2025)