Informationen rund um die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl
Alle Informationen zur Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2025
Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Bürgermeisterwahl: Wichtige Informationen zur geordneten Wahlplakatierung in Sinzheim
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den Kandidatinnen und Kandidaten.
In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:
Die Kandidatinnen und Kandidaten bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 2 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) groß. Sie werden in sechs Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Kandidatin und jedem Kandidaten pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.
Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:
Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)
Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)
Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Kandidatinnen und Kandidaten Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.
Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält für die Bürgermeisterwahl jeweils eines der sechs Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.
Die Plakate dürfen frühestens am 30. März 2025 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).
Anmeldung der Wahlplakatierung
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, sollen sich beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden. Allen Bewerbern ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bzw. des Plakatierungs-antrags eine Plakatierung möglich, wie es der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert.
Für Plakatierungsanträge, die bis zum 24. März 2025 bei der Gemeinde eingehen, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl.
Da ab dem 30. März 2025 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Plakatierungsantrag erst nach dem 24. März 2025 bei der Gemeinde einreichen, können selbstverständlich auch gemäß den o.g. Regeln auf den gemeindlichen Plakatständern plakatieren. Die Vergabe der Reihenfolge der Plakatplätze richtet sich dann aber nach dem Eingang des Antrages (Windhundprinzip) und nicht nach dem letzten Wahlergebnis.
Standorte der Wahlplakatständer
An folgenden Plätzen wird je eine kleine Plakatwand aufgestellt:
Hauptort
1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang
2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang
3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark
4) Gegenüber Marktplatz neben einer Grünfläche zwischen Grundschule und Pfarrzentrum in der Dr.-Josef-Fischer-Straße
5) Eisenbahnstraße – an der Unterführung
6) Müllhofener Straße – Schulzentrum
Ortsteile
7) Kartung: am Kreisverkehr
8) Kartung: Kreuzung Kartunger Straße / Litzlunger Straße
9) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße
10) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5
11) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80
12) Ebenung: Trafostation
13) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück
14) Winden: westlicher Ortseingang
15) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung
Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025
Hier gibt es die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025: