PFC-Problematik

Beprobung der Brunnen im privaten Bereich auf PFC

Die Kosten einer Erstbeprobung werden komplett von der Gemeinde übernommen.

Die Abwicklung erfolgt über die Gemeindewerke.

Zur Ausführung der Erstbeprobung benötigen wir folgende Angaben:

1. Einen schriftlichen Antrag vom Grundstückseigentümer mit Flurstück-Nr. und Adresse auf der der Brunnen beprobt werden soll.
2. Eine schriftliche Erklärung, dass die Gemeindewerke das Ergebnis der Beprobung für weitere Zwecke verwenden darf.

Da die Proben von einem Labor durchgeführt werden, bitten wir Sie Ihre Telefonnummer auf dem schriftlichen Antrag anzugeben, damit wir Sie zur Vereinbarung eines Termins, zur Beprobung des Brunnen, erreichen können.
Die Beprobung soll jeweils im August, September und Oktober durchgeführt werden. Sollten Sie in dieser Zeit im Urlaub sein, bitten wir es auf dem Antrag zu vermerken.

Der Brunnen muss beim Landratsamt -Umweltamt- gemeldet sein.
Einen entsprechenden Antrag kann bei den Gemeindewerke abgeholt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 07221 806-510 zur Verfügung.

Ihre Gemeindewerke Sinzheim