Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2024 die „Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung)“ gemäß § 74 Abs. 2 und 6 LBO BW in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.

Da in der Gemeinde Sinzheim örtliche Bereiche mit unterschiedlichem Regelungsbedarf bestehen, ist die Stellplatzsituation in der Ortslage vom Büro Modus Consult untersucht worden. Die Untersuchung lokalisiert konkrete Bereiche mit einer angespannten Parkplatzsituation und städtebauliche Einflüsse, für welche ein Regelungsbedarf durch eine Stellplatzsatzung bestehen.

Die gemeindliche Stellplatzsatzung steht nachfolgend zum Download bzw. zur Durchsicht zur Verfügung:

1. Deckblatt

2. Stellplatzsatzung mit Satzungstext und Begründung vom 11.03.2024

3. Planteil mit Geltungsbereich vom 11.03.2024

4.1 Erläuterungsbericht zur Stellplatzuntersuchung vom 22.01.2024

4.2 Plan 1a - Auslastung der Stellplätze und Falschparker

4.3 Plan 1b - Auslastung der Stellplätze und Falschparker

4.4 Plan 2a - Belegungsgrad der Gebiete

4.5 Plan 2b - Belegungsgrad der Gebiete

4.6 Plan 3a - Lageplan Halteverbote

4.7 Plan 3b - Lageplan Halteverbote

4.8 Plan 4 - Erschließung und ÖPNV

4.9 Plan 5 - Analyseplan Städtebau

4.10 Plan 6 - Konzeptplan